| Vater:
Johann Christian Sander
* 8. Juli 1778 in Niedersachswerfen
† 17. Oktober 1822 in Niedersachswerfen
Ackermann
| Mutter:
Dorothea Christiane Sander geb. Hotze
* 16. August 1779 in Niedersachswerfen
† 28. September 1840 in Niedersachswerfen
| Schulischer Bildungsweg:
| Studium der Theologie:
| Ordination:
| Pfarrstellen:
| Emeritierung: 1868 auf eigenen Antrag wegen körperlicher Schwachheit, Übersiedlung nach Eisleben
| Ehefrau: Heirat am 28. Oktober 1830 in Nordhausen am Harz/St. Nicolai mit
Sophie Ernestine Zeitz
* 25. Mai 1798 in Nordhausen am Harz
† unbekannt (vor 3. November 1869)
| Vater:
Johann Heinrich Wilhelm Zeitz
* 27. November 1767 in Nordhausen am Harz
† 7. November 1844 in Nordhausen am Harz
Schuhmachermeister
| Mutter:
Johanna Regina Dorothea Zeitz geb. Vol(l)born
* 25. Mai 1774 in Nordhausen am Harz
† 7. März 1808 in Nordhausen am Harz
| Kinder:
Marie Magdalene Wilhelmine Sander
* 17. April 1832 in Krimderode
†
Moritz Immanuel Sander
* 15. November 1833 in Krimderode
† 18. November 1833 in Krimderode
Christiane Henriette Antonie Thusnelde Sander
* 9. Juli 1835 in Krimderode
†
[1] Johann Christian Sander wurde am Gymnasium in Nordhausen als »Heinrich Sander« geführt.
[2] Vormund des Halbwaisen Johann Christian Sander war laut dem Matrikeleintrag Johann Christian Lüdecke (*12. November 1777 in Niedersachswerfen), Chirurgus zu Niedersachswerfen und zu Werna und Sülzhayn.
[3] Das Rigorosum war die Abschlußprüfung des Theologiestudiums, die zum Antritt einer Pfarrstelle berechtigte. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gab es noch keine regelmäßige Form des Studienabschlusses, vielmehr verließ man die Universität entweder mit einem akademischen Grad (Magister, Doktor), oder nach einiger Zeit ohne einen solchen Grad. Eine Mindeststudienzeit war seinerzeit nicht vorgeschrieben. Als Kandidaten der Theologie arbeiteten viele nach Beendigung des Studiums als Hauslehrer oder lernten zu Hause weiter, letztlich für das Exmanen rigorosum. Wenn ein Kandidat der Theologie nun schon predigen wollte, dann legte er vor dem zuständigen Superintendenten oder Generalsuperintendenten das Tentamen ab. Das Tentamen war eine erste Prüfung nach dem Abgang von der Universität. Damit hatte der Kandidat der Theologie das Recht, im Kirchenkreis (Inspektion) unter Aufsicht eines Pastors zu predigen. Wer sich mit oder ohne ein solches Zwischenexamen um eine Pfarrstelle bewarb und tatsächlich von einem Patron angenommen wurde, mußte ein Exmanen rigorosum vor dem Konsistorium bestehen, das alle Fächer des Theologiestudiums umfasste. Erst dann konnte die Pfarrstelle angetreten werden.
Literatur:
Anzeigen | Zeitungsartikel:
Quellen: